Grundschul-ABC

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Anfang:
Aller Anfang ist schwer. Wir haben für Sie, liebe Eltern der Schulanfänger, die Regeln für unsere Schule in alphabetischer Reihenfolge - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zusammengestellt. Sie beziehen sich zum Teil auf allgemeine Bestimmungen des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und der Schulordnung für die Grundsschulen (GrSO), zum Teil auch auf schulinterne Regelungen.

Ablauf des Unterrichts:
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr, die Aufsichtspflicht der Schule um 7.45 Uhr. Kinder berufstätiger Eltern können ab 7.30 Uhr beaufsichtigt werden. Die Stundeneinteilung sieht folgendermaßen aus:
1. Stunde 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr
2. Stunde 8.45 Uhr bis 9.30 Uhr
Pause
9.30 Uhr bis 9.45 Uhr
3. Stunde 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr
4. Stunde 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr
Pause 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr
5. Stunde 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr
6. Stunde 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr

Ampel:
In der Freisinger Straße befindet sich in Höhe des Schulhauses eine Fußgängerampel. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind die Bedienung der Ampelanlage und das richtige Überqueren der Straße an dieser Stelle.

Anschrift:
Die Anschrift der Schule finden Sie hier: Schulleitung.
Wir bitten darum, uns Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer so schnell wie möglich mitzuteilen, Sie sind sonst in Notfällen nicht für uns erreichbar!

Aula:
Veranstaltungen wie z.B. die Begrüßung der Schulanfänger oder Gottesdienste finden in der Aula statt.

Aushänge:
Plakate und Ankündigungen dürfen im Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt werden. Eine Genehmigung ist auch für das Verteilen jeglicher Schriften im Schulgelände erforderlich. Eltern finden Wissenswertes an der Informationswand im Eingangsbereich.

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Beschwerden:
Sollten sich irgendwelche Unstimmigkeiten ergeben, wenden Sie sich bitte zuallererst an die Klassleiter/-in ihres Kindes.

Beurlaubung:
In dringenden Fällen kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung eine Beurlaubung ausgesprochen werden. Dazu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Familienereignisse sowie unaufschiebbare Arzttermine, jedoch keine Urlaubsreisen. Der Antrag muss rechtzeitig (spätestens drei Tage vorher) bei der Schulleitung eingereicht werden.
Nach §14(5) der Grundschulordnung in Bayern beträgt die Gesamtdauer der Ferien eines Schuljahres 75 Werktage.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass eine Beurlaubung vom Unterricht aus URLAUBSGRÜNDEN grundsätzlich nicht erteilt werden kann.

Bücherausleihe:
Siehe "Schulbücher"

Bus:
Die auswärtigen Schüler werden vom Busunternehmen Hadersdorfer (Tel. 08761/66990) zur Schule (Ausnahme: Hausmehring/Obermarchenbach/Plörnbach) und nach Beendigung des Unterrichts wieder nach Hause gebracht. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Busfahrer. Wir bitten Sie, Ihr Kind über das richtige Verhalten im Schulbus und an der Bushaltestelle zu belehren. Dies geschieht selbstverständlich auch im Unterricht. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Regeln immer wieder in Vergessenheit geraten.
Hier finden Sie die Abfahrtszeiten des Schulbusses: Schulbus-Fahrplan.
Während der Wintermonate kann es bei Glatteis oder starken Schneefällen zu Verspätungen kommen. Die Kinder sollten dann nicht zu lange frierend an der Haltestelle zubringen. Es wurde festgelegt, dass sie, wenn der Bus eine Viertelstunde nach der regulären Abfahrtszeit noch nicht da ist, nach Hause gehen dürfen. Wir bitten Sie dann um kurze telefonische Nachricht, ob Ihr Kind eventuell mit dem Auto gebracht werden kann oder dazu keine Möglichkeit besteht.

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Computer:
Wir haben an unserer Schule einen Computerraum, den die Klassen mit ihren Lehrern benützen können zum Üben in Deutsch und Mathematik und zur Internetrecherche in HSU. Auch in den Klassenzimmern stehen 1 bis 2 Computer.
Jede Klasse verfügt derzeit über ein Tablet. Im Zuge der Digitalisierung sind bereits weitere Anschaffungen geplant.

Computerspiele und Internetzugang:
Lassen Sie Ihr Kind keine gewalttätigen Computerspiele spielen! Überwachen Sie den Internetzugang Ihres Kindes! Bedenken Sie auch, dass die Zeit, die Ihr Kind täglich vor Computer und Fernseher verbringt, insgesamt 1,5 Stunden nicht überschreiten sollte.
Unser Medien- und Methodenlehrplan leistet einen weiteren Beitrag zu dieser Thematik. Er beinhaltet das Konzept „Computerzeit“, in dem ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit den Medien unserer Zeit angebahnt wird.

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Disziplin:
ist für einen geregelten Unterrichtsbetrieb unerlässlich. 

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Elternabend:
Am Anfang eines neuen Schuljahres findet in jeder Klasse eine Klassenelternversammlung statt, in der die Eltern von der Lehrkraft über Lernziele, Lerninhalte, Schwerpunkte und alles weitere Wissenswerte informiert werden. Zeigen Sie Ihr Interesse durch Ihre Teilnahme!
 
Elternbeirat:
In den ersten drei Wochen eines Schuljahres werden der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher gewählt.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Elternbeiratsvoritzende behält diese Amt vorerst auch im neuen Schuljahr, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Er ist erreichbar unter der E-Mail Adresse elternbeirat@gs-haag.de.
Den aktuellen Elternbeirat finden Sie hier: Elternbeirat.
Die pro Klasse gewählten Elternsprecher finden Sie hier: Klassenelternsprecher.

Elternsprechabende:
Diese finden zweimal pro Schuljahr statt und sind für diejenigen Eltern gedacht, die aus zeitlichen Gründen die wöchentliche Sprechstunde der Lehrkraft nicht wahrnehmen können. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind in der Regel auf unserer Terminseite zu finden: Termine.

Entschuldigungspflicht:
siehe "Krankheit"

Erkrankung:
siehe "Krankheit"

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Fahrräder:
Die Schulleitung empfiehlt aus Gründen der Sicherheit, die SchülerInnen erst nach erfolgreichem Bestehen der Radfahrprüfung mit dem Rad in die Schule zu schicken. Auch ein Roller führt prozentual zu mehr Stürzen und Verletzungen als ein Fußmarsch. Natürlich obliegt es letztlich Ihrer Entscheidung, liebe Eltern, welchem Risiko Sie Ihr Kind auf dem Weg zur Schule und zurück aussetzen möchten! Bitte bedenken Sie ferner, dass ein Schulweg zu Fuß durch Bewegung, frische Luft und soziale Kontakte den Kindern gut tut und sich lernförderlich und ausgleichend auswirkt.
Für im Fahrradständer abgesperrte Fahrräder besteht nur bei Diebstahl Versicherungsschutz (begrenzte Höchstbeträge bei evtl. Versicherungsleistung). Roller zählen nicht als Verkehrsmittel und sind somit nicht versichert. Auch sie sind gegebenenfalls im Fahrradständer (neben dem Pausenhof) zu parken. Roller, die „wild geparkt“ vor der Schule stehen, werden entfernt und müssen von den Erziehungsberechtigten aus dem Sekretariat zu den Sprechzeiten abgeholt werden.

Ferien:
sind selbstverständlich notwendig. Sie sollen in erster Linie der Erholung dienen. Die für das jeweilige Schuljahr gültige Ferienordnung finden Sie hier: Ferienkalender.

Fernsehen:
wird leider immer mehr zur beliebtesten Freizeitbeschäftigung. Bitte überwachen Sie den Fernsehkonsum Ihres Kindes. Wählen Sie mit ihm gemeinsam täglich höchstens eine geeignete Sendung aus und sprechen Sie mit ihm über das Gesehene. Sicher könnten gelegentlich auch fernsehfreie Tage eingelegt werden!

Fotograf:
Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres im September/Oktober von einem professionellen Fotografen abgelichtet. Bei Nichtgefallen brauchen die Bilder nicht genommen und bezahlt zu werden. Informationen zum Datenschutz stellt Ihnen der Schulfotograf zur Verfügung.

Freunde:
sind sehr wichtig. Geben Sie den Kindern Zeit und viele Gelegenheiten, miteinander zu spielen!

Fundsachen:
In unserem Schulhaus bleiben immer wieder Kleidungsstücke und Pausenbrotbehältnisse liegen. Wir bitten Sie daher dringend, das Eigentum Ihres Kindes deutlich zu beschriften, damit wir liegengebliebene Gegenstände rasch dem Besitzer zuordnen können.
Sehen Sie, sollten Sie etwas vermissen, auch gern unsere Fundkiste(n) im Eingangsbereich oder im Keller unter der Treppe nach.

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Garderobe:
Jede Klasse hat ihre eigene Garderobe, in der Schuhe, Mäntel oder Jacken untergebracht werden. Kinder, die auch zu Hause zur Ordnung angehalten werden, brauchen nicht täglich von der Lehrkraft ermahnt zu werden, weil Schuhe und Kleidung kreuz und quer liegen.

Gewalt:
wird in keiner Form geduldet! Auseinandersetzungen kann es unter unseren Kindern immer wieder geben, die aber in vernünftiger und gewaltfreier Art und Weise zu bereinigen sein müssen. Bei diesem Prozess begleiten wir unsere Schülerinnen und Schüler. Gegebenenfalls beziehen wir die Eltern mit ein. Wir denken, dass Sie diese Vorgehensweise und Grundeinstellung voll unterstützen!

Gottesdienste:
finden zu Beginn des Schuljahres, vor den Weihnachts- und Sommerferien statt.

Grüßen:
sollte für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein. 

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Handys:
sind an der Grundschule unserer Ansicht nach noch nicht nötig. Wir weisen darauf hin, dass sie, wenn zwingend nötig, nur ausgeschalten und im Schulranzen in die Schule mitgebracht werden dürfen.

Hausaufgaben:
sind zur Sicherung und Übung des gelernten Unterrichtsstoffes laut Schulordnung vorgeschrieben. Sie müssen sorgfältig und rechtzeitig angefertigt werden. Da die Kinder nicht automatisch und von Anfang an selbständig sein können, bitten wir Sie, die Hausaufgaben anhand des täglich zu führenden Hausaufgabenheftes zu kontrollieren. Manche Kinder benötigen mehr, manche weniger Kontrolle.
Vergessenes muss nachgeholt werden. Grundsätzlich liegt die Informationspflicht über gegebene Hausaufgaben zum Beispiel bei Erkrankung Ihres Kindes beim Elternhaus. Ein kurzer Anruf bei einer Mitschülerin oder einem Mitschüler reicht in den meisten Fällen, um die nötigen Infos zu erhalten. Ist das Kind so krank, dass es keine Hausaufgaben machen kann, wird das unsererseits selbstverständlich auch nicht erwartet.

Hausmeister:
An unserer Schule erledigt Herr Erich Floßmann die anfallenden Reparaturen. Auch Herr Siegfried Voithenleitner sowie die Gemeindearbeiter stehen uns bei Bedarf tatkräftig zur Seite.

Hausordnung:
Sie regelt das Zusammenleben in unserer Schule, siehe Schulordnung. Die aufgeführten Bestimmungen sind unbedingt zu beachten.

Haustür:
Sie ist in der Regel während des Unterrichts aus Sicherheitsgründen von außen verschlossen, kann jedoch in Notfällen jederzeit von innen geöffnet werden.

Hitzefrei:
ist sehr beliebt. Die Grundschulordnung sieht dafür keine starre Temperaturvorschrift vor, sondern überlässt die Entscheidung, ob der Unterricht vorzeitig (frühestens nach der 4. Stunde) beendet wird, der Schulleitung.
Kinder, die nicht nach der 4. Stunde nach Hause können, werden jeweils bis zu ihrem regulären Schulschluss an dem betreffenden Tag von der Schule betreut, sofern sie nicht ohnehin an diesem Tag in der Mittagsbetreuung angemeldet sind.
Siehe auch "Vorzeitiger Unterrichtsschluss"

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Informationen:
entnehmen Sie bitte diesem Grundschul-ABC für Eltern, den mehrmals im Schuljahr erscheinenden Elternbriefen, der Informationstafel im Eingangsbereich des Schulhauses und auch dem Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Wissenswertes finden Sie auch hier auf dieser Homepage. Die Zugangsdaten für den geschützten Bereich erhalten Sie zu Beginn jeden Schuljahres.

Instrumentalunterricht:
In manchen Klassen können die Kinder unserer Schule am Wahlunterricht Flöte bzw. Orff teilnehmen, sofern die AG angeboten werden kann. Hierbei soll die Freude am Erlernen eines Instruments geweckt werden. Außerdem würde sich der Musikverein Zolling über neue Mitglieder freuen!
Auch die Vhs bietet Kurse an. Näheres entnehmen Sie bitte den Aushängen oder den ausgelegten Flyern.

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Kopiergeld:
Es werden zweimal im Jahr 5,-- € eingesammelt. Dies ist eine pauschale Beteiligung an den anfallenden Kosten für Arbeitsblätter, die für den Unterricht notwendig sind.

Krankheit:
Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche eine schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. (Formulare sind hier abrufbar: Formulare)
Nach telefonischer Verständigung (zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr) ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag einer Leistungserhebung kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung verlangt werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind in der Schule wieder gesund, ab dem Tag, an dem es den Unterricht wieder besucht.
Falls Ihr Kind unentschuldigt fehlt, werden wir ab 8.15 Uhr bei Ihnen anrufen, um den Verbleib des Kindes zu klären.

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Lehrkräfte:
Die aktuellen Lehrkräfte finden Sie hier: Lehrerkollegium.

Lehrplan:
Alle Klassen werden nach dem amtlichen LehrplanPLUS unterrichtet.

Leistungserhebungen:
dokumentieren  den Lernfortschritt Ihrer Kinder. Sie helfen, Schwierigkeiten einzelner Schüler rechtzeitig zu erkennen. Während der ersten drei Schuljahre (Klasse 1-3) werden sie nicht angekündigt.
Ab der vierten Jahrgangsstufe werden sie eine Woche vorher an einem festgelegten Ort (z.B. Hausaufgabentafel) angeschrieben und bleiben bis zum Termin dort stehen.  Ist Ihr Kind am Tag der Bekanntgabe erkrankt, muss es den Termin selbst nachtragen oder Ihr Kind erfährt den Termin über einen Mitschüler. Bei Erkrankung am Tag der Leistungserhebung kann die Lehrkraft diese zeitnah nachholen lassen. Eine nochmalige Ankündigungszeit von einer Woche ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.
Bei Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen am Vortag der Leistungserhebung muss der Stoff selbstständig nachgeholt werden und die Leistungserhebung mitgeschrieben werden. Es gibt Leistungserhebungen ohne Gewichtung, mit einfacher Gewichtung (ehemals mündliche Noten) und doppelter Gewichtung (ehemals Proben). Sie können mündlich, schriftlich, praktisch oder mehrdimensional erbracht werden.

Lesen:
Das Lesenlernen ist eine der wichtigsten Aufgaben in der ersten Klasse und fällt nicht allen Kindern leicht. Wichtig ist, die Freude am Lesen zu wecken und zu bewahren. Bei Lernproblemen sollte frühzeitig mit der Klassleitung Kontakt aufgenommen werden. 

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Mittagsbetreuung:
Nähere Informationen finden Sie hier: Mittagsbetreuung.

Müll:
sollte so wenig wie möglich in unserem Schulhaus anfallen! Wir trennen in Bio-, Papier-, Restmüll und Müll für den „gelben Sack“.

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Noten:
Bis einschließlich zum Halbjahr der 2. Klasse erhalten die Kinder noch keine Noten. Die Leistungen werden in Leistungserhebungen überprüft (ohne Noten). Erst am Ende der 2. Jahrgangsstufe gibt es Zeugnisse mit Ziffernnoten.
Anstatt des Zwischenzeugnisses wird in allen Jahrgangsstufen ein Lernentwicklungsgespräch durchgeführt, das Aufschluss über Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten sowie über den Leistungsstand gibt.
Für den Übertritt an die weiterführenden Schulen wie Mittelschule,  Realschule und Gymnasium ist das Übertrittszeugnis, das die Viertklässler im Mai erhalten, entscheidend. Die jeweils gültigen Übertrittsbedingungen erfahren Sie bei der Klassenleitung, bei der Schulleitung oder hier: Übertritt.
Die Beibehaltung der Lernentwicklungsgespräche wird regelmäßig mit dem Kollegium und dem Elternbeirat abgestimmt.

Notfall:
Was sich keiner wünscht, aber dennoch der Fall sein kann, sind Notfälle, bei denen eine Evakuierung der Schule notwendig ist. In solchen Extremsituationen greift unser Notfallkonzept. Die Schulleitung informiert den Elternbeirat und dieser im Schneeballsystem die Klassenelternsprecher, diese wiederum die einzelnen Eltern. Vom Elternbeirat erfahren Sie den jeweiligen Sammelplatz, aber keine Details über die Art des Notfalls, da dies sehr zeitaufwendig wäre und schnelles Handeln erforderlich ist. Sammelplätze können z.B. das Feuerwehrhaus in Haag, der Kindergarten, der Parkplatz des Biergartens oder der Hof des Getränkemarktes Huber sein. Bitte machen Sie sich mit den Örtlichkeiten vertraut, damit Sie im Ernstfall wissen, wo die Kinder beaufsichtigt werden. Wir müssen die Kinder persönlich den Erziehungsberechtigten übergeben und Sie müssen Ihr Kind als abgeholt bei dessen Lehrkraft melden. Die Beaufsichtigung Ihres Kindes durch Dritte ist nur nach Ihrem persönlichen Okay möglich. (Bsp.: Freundin holt eigenes Kind ab, hat Sie am Handy und Sie geben Ihr Okay der Klassenleitung vor Ort.)

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Ordnung:
muss sein! Bitte kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit auch den Schulranzen Ihres Kindes. Pausenabfälle und Spitzerreste verunstalten oft Hefte und Bücher! Auch das Federmäppchen muss täglich in Ordnung sein!

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Parken:
Sollten Sie einen Sprechstundentermin wahrnehmen oder Ihr Kind zur Schule bringen oder es von der Schule abholen, bitten wir Sie, vor allem zu möglichen Schulschlusszeiten (11:15 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr) dem Busfahrer den Weg in den Busparkplatz freizuhalten und grundsätzlich nicht vor dem Schuleingang zu parken.

Pausenbrot:
An unserer Schule haben Sie die Möglichkeit Backwaren zu bestellen. Wenn Sie Ihrem Kind das Pausenbrot selbst zubereiten, achten Sie bitte auf die Behältnisse.
Als Behältnisse für das Pausenbrot eignen sich Dosen aus leichtem, nicht zerbrechlichem Kunststoff. Auch für Getränke haben sich gut verschließbare Kunststoffflaschen bewährt. Bitte versehen Sie die Behältnisse mit dem Namen Ihres Kindes! Aus Sicherheitsgründen können Glasflaschen nicht gestattet werden. Bei Bedarf wird über den Elternbeirat eine Flaschen-Sammelbestellung durchgeführt.

Pausenhof:
Unser Pausenhof ist nicht sehr groß und daher sollte er in den Pausen nicht zur „Kampf- und Kräftemessarena“ umfunktioniert werden. Er dient der Entspannung und Erholung!
Es wird gebeten, dass die Kinder bei Matschwetter den Rasen nicht betreten, da der Dreck sonst unmittelbar ins Schulhaus getragen wird. Das wäre für unser Reinigungspersonal ein sehr großer Arbeitsaufwand. Eine Umgestaltung, die eine ganzjährige Nutzung ermöglicht, wird gerade vom Elternbeirat erarbeitet.

Prüfungsfreie Wochen:
Zu Beginn des Schuljahres werden vier prüfungsfreie Wochen für die Viertklässler festgelegt. Die Termine werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben, sie finden sie auch hier: Termine.
In diesen vier Wochen werden keine Leistungserhebungen geschrieben!

Pünktlichkeit:
Bitte schicken Sie Ihr Kind immer rechtzeitig (es sollte zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr im Klasszimmer sein) zur Schule, damit es nicht hetzen muss und dadurch im Straßenverkehr gefährdet ist. Auch zur Bushaltestelle sollten die Kinder rechtzeitig geschickt werden. Kinder berufstätiger Eltern können ab 7:30 Uhr beaufsichtigt werden.

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Raumpflege:
Unser Schulhaus wird von unseren Raumpflegerinnen täglich vorbildlich sauber gemacht. Die einzelnen Klassen und jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler tragen eine Mitverantwortung für die benutzten Räume und Schulbereiche.

Religion:
Es werden katholischer und evangelischer Religionsunterricht sowie Ethikunterricht erteilt.

Rechtschreibung:
An unserer Schule wird pflichtgemäß nach der neuen Rechtschreibung unterrichtet.

Roller:
siehe "Fahrräder"

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Schülerbücherei:
Informationen finden Sie hier: Schülerbücherei.

Schulberatung:
Informationen finden Sie hier: Schulberatung.

Schulbücher:
Die lernmittelfrei genehmigten Schulbücher werden zum Schuljahresbeginn allen Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Nicht immer sind diese Lernmittel neu. Das sieht man ihnen auch an. Trotzdem wird erwartet, dass der Benutzer sie gut behandelt und sie am Schuljahresende ordnungsgemäß und vollzählig zurückgibt.
Für verloren gegangene oder beschädigte Schulbücher muss Ersatz beschafft werden. Eltern haften für durch ihre Kinder beschädigte Bücher. Dabei gibt es eine Stufung:
  • Der 1. Benutzer bezahlt den vollen Preis,
  • der 2. Benutzer den halben Preis,
  • der 3. Benutzer den 1/4 Preis,
  • der 4. Benutzer den 1/8 Preis
  • und der 5. Benutzer den 1/16 Preis.
Selbstverständlich gehören diese beschädigten Bücher dann Ihnen, denn Sie haben diese ja bezahlt.
Wenn Sie Mängel an den Büchern Ihrer Kinder feststellen, melden Sie dies bitte gleich zu Schuljahresbeginn.
Bei sichtbarer Verschmutzung oder mittlerer Beschädigung, die am Ende des Schuljahres ggf. festgestellt wird, bezahlt
  • der 1. Benutzer 5 Euro,
  • der 2. Benutzer 4 Euro,
  • der 3. Benutzer 3 Euro,
  • der 4. Benutzer 2 Euro
  • und der 5. Benutzer 1 Euro.
Diese Bücher verbleiben im Eigentum der Schule.
Es ist übrigens selbstverständlich möglich, dass Schulbücher auch von den Eltern selbst angeschafft werden.

Schulleitung:
Informationen finden Sie hier: Schulleitung.

Schulordnung:
Es gibt eine für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Schulordnung, die Sie hier finden: Schulordnung.
Dazu gibt es einen Vertrag, in dem sich alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrkräfte) zur Einhaltung der Schulordnung verpflichten.

Schulweghelfer:
An der Moosburger Straße, Höhe Kindergarten, steht kein Schulweghelfer mehr zur Verfügung. Die Kinder müssen die Hauptstraße an der Fußgängerampel überqueren (Versicherung).

Sekretariat:
Informationen finden Sie hier: Sekretariat.

Sicherheit:
In Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Gemeinde und Elternbeirat wurde ein umfassendes Sicherheitskonzept erstellt, das jedes Jahr aktualisiert wird. Hierfür benötigen wir als wichtigsten Pfeiler Ihre stets aktuelle Telefonnummer, damit Sie im Ernstfall für uns erreichbar sind!

Sicherheitskonzept:
Unserem Sicherheitskonzept entsprechend bitten wir Sie, sich im Regelfall an der Eingangstür zum Schulhaus von Ihrem Kind / Ihren Kindern zu verabschieden.
Wenn ein Kind mittags mit einem Mitschüler heimgehen  bzw. zu einem Mitschüler gehen darf, muss die Klassenlehrerin des Kindes von den Eltern schriftlich vorher informiert werden. Gleiches gilt für kurzfristige Änderungen (Besuch / Absage) hinsichtlich des Besuches der Mittagsbetreuung. Bitte informieren Sie im Änderungsfall sowohl die Schule als auch die Mittagsbetreuung umgehend. Ansonsten bitten wir um gewissenhaftes Ausfüllen des Formblattes „Vorzeitiger Unterrichtsschluss“, der Ihnen jeweils zu Beginn des Schuljahres zukommt. (Sollten sich während des Jahres Ihre persönlichen Umstände ändern und neue Heimgehkonditionen entstehen, füllen Sie das Formblatt erneut aus und leiten Sie es an die Klassenleitung weiter. Sie finden das Formblatt auch bei den Formularen.) Diese Informationen werden jedes Jahr neu abgefragt, damit die Schule weiß, ob ein Kind bei vorzeitigem Unterrichtsschluss nach Hause gehen kann.
Für echte Notfälle wie Unfälle oder Krisensituationen erhalten Sie ebenfalls zum Schuljahresanfang einen in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat entworfenen „Notfallzettel“. Wir bitten Sie ausdrücklich um Ihr Einverständnis zur Nutzung der Kontaktnummern durch den Elternbeirat, da sonst im Ernstfall unser Sicherheitskonzept nur sehr eingeschränkt umsetzbar ist.

Smartwatches:
An unserer Schule sind Smartwatches aus Gründen des Datenschutzes (Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften) verboten.

Sport:
Der Sportunterricht findet in der Sport- und Mehrzweckhalle bzw. im Gymnastikraum statt. (Der Jahreszeit angepasste) Sportkleidung ist Vorschrift. Brillenträger, die auch im Sport auf ihre Sehhilfe angewiesen sind, benötigen eine Sportbrille. Es darf kein Schmuck getragen werden.
Im Sommer gehen wir, wenn es das Wetter erlaubt, zum Sportplatz, im Winter entsprechend zum Schlitten fahren. Achten Sie bitte auch hier auf entsprechende Kleidung und Ausrüstung Ihres Kindes.

Sprechstunde:
Jede Lehrkraft hat eine wöchentliche Sprechstunde, die Sie im Regelfall einmal im Halbjahr nach Anmeldung wahrnehmen sollten. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier: Lehrer-Sprechzeiten, oder können Sie auch der Stecktafel neben der Haustür entnehmen.
Bitte melden Sie sich für eine Sprechstunde grundsätzlich an, so ist auch die Lehrkraft gewinnbringend auf das Gespräch vorbereitet. Vor dem Unterricht hat eine Lehrkraft bereits Aufsichtspflicht und keine Zeit für Einzelgespräche. Auch die Pausen sollten als kurze Ruhephasen respektiert werden. Kurze Mitteilungen können Sie auch jederzeit im Hausaufgabenheft notieren.

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Theater:
Unsere Schule möchte den Schülerinnen und Schülern die Welt des Theaters eröffnen. Daher fahren wir entweder jedes Jahr mit den Kindern ins Theater oder holen uns ein Theaterprojekt an die Schule. 

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Umweltschutz:
wird den Schülern in vielen Bereichen des Unterrichts vermittelt.

Unfall:
Bei Unfällen in der Schule und auf dem Schulweg besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Wird nach einem Unfall ein Arzt aufgesucht, muss angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Auch von der Schule muss eine Unfallmeldung erstattet werden.

Unterrichtsausfall:
In der Regel hat Ihr Kind Unterricht nach Stundenplan. Sollte der Unterricht früher enden, bekommen es die Kinder wenn möglich am Tag vorher mitgeteilt. Leider kann es auch vorkommen, dass z.B. eine Lehrkraft plötzlich erkrankt und Unterricht ausfallen muss.
Wir verfahren dann so, wie Sie es auf dem Formblatt „Vorzeitiger Unterrichtsschluss“ zu Beginn des Schuljahres vorgeben. Bis 11:15 Uhr werden die Kinder grundsätzlich beaufsichtigt. Besprechen Sie aber bitte grundsätzlich mit Ihrem Kind wie es sich verhalten soll, sollten Sie wirklich einmal nicht zu Hause sein und ihr Kind stünde vor der Tür (z.B. versteckter Hausschlüssel, Oma, gute Freundin etc.). Bindend für uns ist grundsätzlich das oben genannte Formblatt.
Siehe auch "Vorzeitiger Unterrichtsschluss

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Verkehrserziehung:
In jeder Jahrgangsstufe findet im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts Verkehrserziehung statt. Da Kinder sehr viel durch Nachahmen lernen, ist das vorbildliche Verhalten der Eltern im Straßenverkehr sehr wichtig.

Versicherungen:
Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg (egal, ob Ihr Kind zu Fuß, mit einem Roller, dem Rad oder dem Schulbus kommt) gesetzlich unfallversichert. Müssen Sie in Folge des Schul- bzw. Schulwegunfalls einen Arzt aufsuchen, teilen Sie diesem unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Benachrichtigen Sie bitte auch die Schule, damit eine Unfallanzeige erstellt wird!
Sollte ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder nach Hause einen Umweg zum Dorfladen machen, ist es auch auf dem Weg versichert, nicht aber im Laden oder dessen Eingangsbereich. Wir bitten Sie dennoch darum, diese Umwege möglichst zu unterbinden, da wir die Feststellung gemacht haben, dass die SchülerInnen in der Folge häufig sehr spät bzw. knapp vor Unterrichtsbeginn in der Schule ankommen und die Vorviertelstunde nicht zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Abgabe der Hausaufgaben, etc. nutzen.

Vorzeitiger Unterrichtsschluss:
Da es infolge von Ferienbeginn, Fasching, Sportfesten, „hitzefrei“ oder kurzfristig erkrankter Lehrkräfte etc. einmal zu einem früheren Unterrichtsschluss kommen kann, bitten wir Sie darum, die auf dem am Schuljahresanfang verteilten Formular „Vorzeitiger Unterrichtsschluss“ aufgeführten Möglichkeiten hinsichtlich der Betreuung Ihres Kindes anzukreuzen. Das Formblatt hierzu finden Sie bei den Formularen.

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Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaft):
Die Schule bietet, je nach Möglichkeit, unterschiedliche Wahlkurse (Arbeitsgemeinschaften) an. Wenn Ihr Kind an einem Wahlunterricht teilnimmt, gilt dies in der Regel für ein ganzes Schuljahr bzw. ein Halbjahr.

Wandertage:
finden zweimal im Schuljahr statt. Die Kinder sollten dabei festes, eingetragenes Schuhwerk und geeignete, ans Wetter angepasste  Bekleidung tragen. Brotzeit und Getränk sind ja ohnehin selbstverständlich.
Die Termine für die Wandertage finden Sie in der Regel hier: Termine.

Wettbewerbe:
Während des Schuljahres nimmt die Schule immer wieder an Wettbewerben teil. Sie erhalten im Vorfeld aber immer eine Einwilligungserklärung und Datenschutzinformationen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend für Ihr Kind.
Aber: Nur wer mitmacht, hat die Chance, etwas zu gewinnen!

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Zeugnisse:
werden – sollte es keine Lernentwicklungsgespräche geben – zweimal im Jahr erstellt: zum Schulhalbjahr im Februar und zum Schuljahresende. Hoffentlich fallen sie immer zur Zufriedenheit aus.
Die Viertklässler erhalten statt des Halbjahreszeugnisses eine Notenstandsmitteilung und im Mai ein Übertrittszeugnis mit Schulempfehlung. Falls unsere Schule weiterhin Lernentwicklungsgespräche durchführt, erhalten die Viertklässler eine Notenübersicht, die in den LEG-Bogen integriert ist. Natürlich erhalten die Kinder auch im Mai ein Übertrittszeugnis.

Zusammenfassend für Sie:
Die Regeln und Bestimmungen für unser „Miteinanderleben“ sind recht zahlreich, haben sich aber bewährt. Sollten sich dennoch irgendwo Probleme ergeben, sind wir gern für Sie da!