Schulanmeldung
für das Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern,
hier die für Sie wichtigsten rechtlichen Informationen rund um
die
Schulanmeldung Ihres Kindes:
Beginn der Schulpflicht:
- regulär: für alle Kinder, die bis zum 30. September 2020
geboren wurden
- auf Antrag: Kinder, die ab dem 1. Oktober 2020 geboren
wurden
- auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die ab dem 1. Januar
2021 geboren wurden
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Schuljahr
2026/27
gültigen Bestimmungen:
|
Geburtsdatum:
|
Überprüfung der Schulfähigkeit im
Screening bzw. gegebenenfalls in einer Intensivtestung:
|
im Vorjahr zurückgestellt bzw.
zurückgetreten
|
01.10.2018 - 30.09.2019 |
- keine
weitere Zurückstellung möglich
- Einschulung ohne weiteres Screening
|
| regulär
schulpflichtig |
01.10.2019 - 30.09.2020 |
- Einschulung (obligatorisches Screening)
- Intensivtestung
- Zurückstellung, wenn kein sonderpädagogischer
Förderbedarf vorliegt und Kind vor dem 01.07.20 geboren wurde
- Bei Kindern die zwischen dem 01.07.20 und 30.09.20 geboren
wurden, zählt der Elternwille. (Korridor)
(Ein späterer
Einschulungswunsch gilt in diesem Fall nicht als Zurückstellung.) Nur
im umgekehrten Fall (Eltern wünschen Einschulung und Schule stellt
Schulreife nicht fest) stellt die Schule offiziell zurück.
(10.04.26 ist verbindlicher Stichtag)
- Screening
entfällt bei Korridorkindern, die sicher noch nicht eingeschult werden
bzw. bei vorliegenden, berücksichtigungsfähigen Gutachten hinsichtlich
einer gewünschten Zurückstellung!
|
auf Antrag der Eltern
|
01.10.2020 - 31.12.2020 |
- Einschulung (nach Screening und evtl. Intensivtestung)
- Intensivtestung
- Ablehnung, wenn die Voraussetzungen für eine
Aufnahme
nicht gegeben sind (keine "Zurückstellung")
|
auf Antrag,
mit Gutachten
|
ab 01.01.2021 |
- schulpsychologisches Gutachten erforderlich!
- Einschulung (nach Screening und Intensivtestung)
- Ablehnung, wenn die Voraussetzungen für eine
Aufnahme
nicht gegeben sind (keine "Zurückstellung")
|
Rechtsgrundlage:
- BayEUG Art. 37 Vollzeitschulpflicht; ferner KMS v.
19.12.2019
- BayEUG Art. 41 Schulpflicht/SPF/l. Erkr.
- GrSO
§ 2 (1-7) Anmeldung und Aufnahme
Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr 2026/27 findet
in Haag a.d. Amper
am Dienstag, den 03. März 2026
statt.
Bei der Schulanmeldung benötigen Sie:
- eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- die Ergebnisse über den Hör- und Sehtest
- den Nachweis über einen vollständigen Masernschutz
- den Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung U9
- die entsprechende Gesundheitsuntersuchung vom Gesundheitsamt
- das Informationsblatt des Bayr. Staatsministeriums für die
Grundschule vom Kindergarten
- gegebenenfalls eine Taufurkunde
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss
- 2,50 € für den Büchereiausweis
- ein Passfoto ihres Kindes
Der Elterninformationsabend „Mein
Kind / Unser Kind kommt in die Schule“ findet am 10. Februar 2026 um
19:00 Uhr in der Aula unserer Schule statt.
Wir freuen uns nun, Sie und Ihr Kind bei der Schulanmeldung hier in
der Schule begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Nager
Rektorin