Schulanmeldung
für das Schuljahr 2023/2024
Liebe Eltern,
hier für Sie wichtige Informationen rund um die
Schulanmeldung Ihres Kindes:
Beginn der Schulpflicht:
- regulär: für alle Kinder, die bis zum 30. September 2017
geboren sind
- auf Antrag: Kinder, die ab dem 1. Oktober 2017 geboren
sind auf Antrag der Eltern
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Schuljahr
2023/24
gültigen Bestimmungen:
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Geburtsdatum:
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Überprüfung der Schulfähigkeit im
Screnning bzw. gegebenenfalls in einer Intensivtestung:
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im Vorjahr zurückgestellt bzw.
zurückgetreten
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01.10.2015 - 30.09.2016 |
- keine
weitere Zurückstellung möglich
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regulär
schulpflichtig |
01.10.2016 - 30.09.2017 |
- Einschulung
- Intensivtestung
- Zurückstellung, wenn kein sonderpädagogischer
Förderbedarf vorliegt und Kind vor dem 01.07.17 geboren wurde
- Bei Kindern die zwischen dem 01.07.17 und 30.09.17 geboren
wurden, zählt der Elternwille nach schulischer Beratung! (Ein späterer
Einschulungswunsch gilt in diesem Fall nicht als Zurückstellung.) Nur
im umgekehrten Fall (Eltern wünschen Einschulung und Schule stellt
Schulreife nicht fest) stellt die Schule offiziell zurück.
(11.04.23 ist Stichtag für schriftliche Information der
Schule von den Eltern bzgl. des Einschulungsjahres!)
- Screening in jedem Fall verpflichtend!
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auf Antrag der Eltern
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01.10.2017 - 31.12.2017 |
- Einschulung
- Intensivtestung
- Ablehnung, wenn die Voraussetzungen für eine
Aufnahme
nicht gegeben sind (keine "Zurückstellung")
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auf Antrag,
mit Gutachten
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ab 01.01.2018 |
- schulpsychologisches Gutachten erforderlich!
- Einschulung
- Ablehnung, wenn die Voraussetzungen für eine
Aufnahme
nicht gegeben sind (keine "Zurückstellung")
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Rechtsgrundlage:
- BayEUG Art. 37 (1), (2); KMS v. 3.12.2019
- BayEUG Art. 41
- GrSO
§ 2 (6): Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz
2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. 2Die
Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach
dem 31. Juli nicht mehr abmelden.
Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr 2022/23 findet
in Haag a.d. Amper
am Mittwwoch, den 15. März 2023
statt.
Bei der Schulanmeldung benötigen Sie:
- eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- die Ergebnisse über den Hör- und Sehtest
- den Nachweis über einen vollständigen Masernschutz
- den Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung U9
- die entsprechende Gesundheitsuntersuchung vom Gesundheitsamt
- das Informationsblatt des Bayr. Staatsministeriums für die
Grundschule vom Kindergarten
- gegebenenfalls eine Taufurkunde
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss
- 2,50 € für den Büchereiausweis
- ein Passfoto ihres Kindes
Der Elterninformationsabend „Mein
Kind / Unser Kind kommt in die Schule“ findet am 7. Februar 2023 um
19:30 Uhr in der Aula unserer Schule statt.
Wir freuen uns nun, Sie und Ihr Kind bei der Schulanmeldung hier in
der Schule begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Nager
Rektorin